Die Transferposse um Leon Goretzka findet ihr unrühmliches Ende in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Wie heute bekannt wurde, ist dem VfL Bochum eine Zivilklage durch das Arbeitsgericht zugestellt worden. Dieses muss nun klären, wer im Streit um den Jungprofi Recht behält. Die Schalker berufen sich auf eine Ausstiegsklausel, welche der VfL vehement verneint. Doch wer wird am Ende als „Gewinner“ dastehen? Fakt ist, dass weder der VfL noch der S04 Geld zu verschenken haben. So sind natürlich beide Vereine daran interessiert den Preis hoch zu halten bzw. zu drücken. Beide Clubs sehen sich im Recht. In den Medien wird mal der VfL als geldgierig hingestellt, der seinem Talent die Freigabe verweigert, mal der S04 als vorschnell in der Bekanntgabe der Verpflichtung und im Unrecht befindlich.
Das Problem bei der Sache ist, dass dieses Gezerre keiner der Parteien zu Ruhm gereicht. Egal, wie der Prozess am Ende ausgehen wird, so bleibt die Frage, ob man es hier nicht mit zwei professionell geführten Clubs und einem professionell beratenen Spieler zu tun hat. Eigentlich sollte man meinen, dass ein Club und ein Berater die Vertragsinhalte seiner Spieler kennen müsste. Sollten diese jedoch so unglücklich verklausuliert sein, dass darüber ein Gericht entscheiden muss, so wirkt dies alles andere als professionell. Ebenso unprofessionell wirkt eine vorzeitige Bekanntgabe eines Transfers, obwohl dieser noch gar nicht endgültig über die Bühne gegangen ist. Ob nun ein Berater oder ein aufnehmender Club diese Bekanntgabe macht, sei dahingestellt. Ich sehe es als Unding an, dass es erlaubt ist, Verträge zu unterschreiben, obwohl man noch ein gültiges Arbeitspapier bei einem anderen Arbeitgeber besitzt. So auch geschehen im Fall Mario Götze und gerüchteweise bereits im Fall Robert Lewandowski.
Ebenso zur Unsitte geworden ist die Kommunikation von Wechselabsichten oder Vereinstreue in den Medien. Warum kann man nicht einfach intern kommunizieren, bis eine Einigung von allen Seiten erzielt wurde und dann an die Öffentlichkeit treten. Im Fall Goretzka kann man dies an der Aussage festmachen, dass der Verbleib in Bochum bis 2014 und dem damit verbundenen Erreichen des Abiturs, geplant sei. Nun bekennt er sich aber plötzlich öffentlich zu seinem sofortigen Wechselwunsch nach Schalke. Glaubwürdigkeit und Ansehen können auf diese Weise schnell zerstört werden. Seriosität und Professionalität sehen in einem solchen Fall ebenfalls anders aus.
Egal wie das Gericht entscheiden wird, der Wechsel von Leon Goretzka, vom VfL Bochum zum Reviernachbarn nach Gelsenkirchen, wird auf jeden Fall vollzogen werden. Die Frage ist nur zu welchem Preis?