Die Transferposse um Leon Goretzka findet ihr unrühmliches Ende in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Wie heute bekannt wurde, ist dem VfL Bochum eine Zivilklage durch das Arbeitsgericht zugestellt worden. Dieses muss nun klären, wer im Streit um den Jungprofi Recht behält. Die Schalker berufen sich auf eine Ausstiegsklausel, welche der VfL vehement verneint. Doch wer wird am Ende als „Gewinner“ dastehen? Fakt ist, dass weder der VfL noch der S04 Geld zu verschenken haben. So sind natürlich beide Vereine daran interessiert den Preis hoch zu halten bzw. zu drücken. Beide Clubs sehen sich im Recht. In den Medien wird mal der VfL als geldgierig hingestellt, der seinem Talent die Freigabe verweigert, mal der S04 als vorschnell in der Bekanntgabe der Verpflichtung und im Unrecht befindlich.

Ebenso zur Unsitte geworden ist die Kommunikation von Wechselabsichten oder Vereinstreue in den Medien. Warum kann man nicht einfach intern kommunizieren, bis eine Einigung von allen Seiten erzielt wurde und dann an die Öffentlichkeit treten. Im Fall Goretzka kann man dies an der Aussage festmachen, dass der Verbleib in Bochum bis 2014 und dem damit verbundenen Erreichen des Abiturs, geplant sei. Nun bekennt er sich aber plötzlich öffentlich zu seinem sofortigen Wechselwunsch nach Schalke. Glaubwürdigkeit und Ansehen können auf diese Weise schnell zerstört werden. Seriosität und Professionalität sehen in einem solchen Fall ebenfalls anders aus.
Egal wie das Gericht entscheiden wird, der Wechsel von Leon Goretzka, vom VfL Bochum zum Reviernachbarn nach Gelsenkirchen, wird auf jeden Fall vollzogen werden. Die Frage ist nur zu welchem Preis?
