Wenn man erst einmal den inneren Schweinehund überwunden und eine feste Sportroutine entwickelt hat, kann man gar nicht mehr ohne. Aber selbst die fittesten Menschen können sich schnell eine verheerende Sportverletzung zuziehen. Gerade dann kommt es auf eine sehr gute ärztliche Behandlung an, um die beschädigten Gelenke und Muskeln schnellstens wieder auf Vordermann zu bringen. Doch auch Ärzte können Fehler machen. In diesem Moment ist es wichtig, von seinem Recht Gebrauch zu machen und gegen Ärztepfusch und Behandlungsfehler vorzugehen.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler tritt dann auf, wenn ein Arzt eine falsche, veraltete oder nicht angemessene Behandlung durchführt. Ob eine Behandlung angemessen war, wird daran gemessen, wie ein anderer Arzt derselben Fachrichtung und mit demselben fachlichen Know-how handeln würde. Zudem gibt es einige Leitlinien, die zu beachten sind.
Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, sollte schnellstmöglich ein Anwalt für Medizinrecht mit der Spezialisierung auf Ärztepfusch aufgesucht werden. Nur dann ist es möglich, Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erklagen und das Arzthaftungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Der Ablauf:
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Um das Mandat genau aufzuarbeiten, werden zunächst der Behandlungsverlauf, die Therapie und mögliche Fehlentscheidungen seitens der Ärzte aufgearbeitet und die Dokumente auf Mängel überprüft. Hierzu wird auch ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen. Danach wird geklärt, ob der Behandlungsfehler die Ursache für den eingetretenen Schaden ist. Denn nur in diesem Fall kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz erhoben werden. Welche genauen Schritte in einem Rechtsstreit wegen Arzthaftungsrecht getätigt werden, können Sie hier nachlesen.
Egal, in welcher Form sich ein Sportler eine Verletzung zuzieht, welche weitere Schäden durch eine falsche Behandlung mit sich zieht, sollte von dem Medizinrecht Gebrauch gemacht werden. Wir von Sportbeiuns hoffen, dass wir ein wenig Klarheit in das sehr weit gefächerte Feld des Medizinrechts geben konnten.
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